Arbeitslosengeld Zuverdienst: Tipps & Freibeträge 2025
Arbeitslosengeld Zuverdienst: Tipps & Freibeträge 2025
Ein Zuverdienst beim Arbeitslosengeld (ALG 1) kann Ihre finanzielle Situation spürbar verbessern – vorausgesetzt, Sie halten die gesetzlichen Regelungen ein. Die gute Nachricht: Bis zu 165 Euro monatlich dürfen Sie anrechnungsfrei dazuverdienen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alle wichtigen Regeln zum Hinzuverdienst beim Arbeitslosengeld, zeigt Berechnungsbeispiele und gibt praktische Tipps, wie Sie Ihren finanziellen Spielraum optimal nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Freibetrag 165 Euro: Pro Monat dürfen Sie 165 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdienen
- Weniger als 15 Stunden: Ihr Nebenjob darf maximal 14 Stunden pro Woche umfassen
- Erhöhter Freibetrag möglich: Bei vorheriger Nebenbeschäftigung kann der Freibetrag höher liegen
- Meldepflicht: Jede Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden
- Anrechnung des Überschusses: Verdienen Sie mehr als 165 Euro, wird der Mehrbetrag vom ALG 1 abgezogen
Wie viel darf man zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen, gibt es klare Regelungen für den Hinzuverdienst. Das Sozialgesetzbuch III (§ 155 SGB III) legt fest, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Sie neben dem Arbeitslosengeld Einkommen erzielen dürfen.
Der Freibetrag von 165 Euro
Beim Arbeitslosengeld 1 gilt ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro netto. Dieser Betrag steht Ihnen zu, ohne dass er auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird. Das bedeutet:
| Monatlicher Verdienst | Anrechnung auf ALG 1 |
|---|---|
| Bis 165 € | Keine Anrechnung |
| 200 € | 35 € werden abgezogen |
| 300 € | 135 € werden abgezogen |
| 450 € | 285 € werden abgezogen |
Wichtig: Der Freibetrag bezieht sich auf das Nettoeinkommen – also das Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten.
Erhöhter Freibetrag bei vorheriger Nebenbeschäftigung
In bestimmten Fällen kann Ihr Freibetrag höher als 165 Euro ausfallen. Dies ist gemäß § 155 Abs. 2 SGB III möglich, wenn Sie:
- In den letzten 18 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits eine Nebenbeschäftigung ausgeübt haben
- Diese Nebenbeschäftigung mindestens 12 Monate bestanden hat
In diesem Fall entspricht Ihr Freibetrag dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen aus dieser Nebenbeschäftigung – mindestens jedoch 165 Euro.
Beispiel: Carola hat vor ihrer Arbeitslosigkeit 18 Monate lang einen Nebenjob mit durchschnittlich 320 Euro netto im Monat ausgeübt. Ihr persönlicher Freibetrag beträgt daher 320 Euro statt der üblichen 165 Euro.
Die 15-Stunden-Grenze
Eine weitere wichtige Regel betrifft die wöchentliche Arbeitszeit:
Kritisch: Ihr Nebenjob darf weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos – und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld!
| Wöchentliche Arbeitszeit | Status |
|---|---|
| Bis 14 Stunden | Anspruch auf ALG 1 bleibt erhalten |
| 15 Stunden oder mehr | Verlust des ALG 1-Anspruchs |
Was passiert bei Überschreitung des Freibetrags?
Sollten Sie mehr als 165 Euro (bzw. Ihren individuellen Freibetrag) im Monat dazuverdienen, wird der überschüssige Betrag vollständig auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.
Berechnungsbeispiel
Ausgangssituation:
- Monatliches ALG 1: 1.200 Euro
- Nebenverdienst (netto): 350 Euro
- Freibetrag: 165 Euro
Berechnung:
- Nebenverdienst: 350 €
- Abzüglich Freibetrag: 350 € - 165 € = 185 €
- Anrechnung auf ALG 1: 185 €
- Auszahlung ALG 1: 1.200 € - 185 € = 1.015 €
Ergebnis: Sie erhalten 1.015 € ALG 1 plus 350 € Nebenverdienst = 1.365 € gesamt (statt 1.200 € ohne Nebenjob).
Fazit: Trotz Anrechnung haben Sie mit einem Nebenjob mehr Geld zur Verfügung als ohne. Jeder zusätzliche Euro Verdienst bringt mindestens den Freibetrag als Plus.
Möglichkeiten des Zuverdienstes
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie neben dem Arbeitslosengeld Einkommen erzielen können:
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Ein Minijob ist die beliebteste Option für den Hinzuverdienst beim Arbeitslosengeld. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
| Kennzahl | Wert 2025 |
|---|---|
| Minijob-Grenze | 556 € pro Monat |
| Mindestlohn | 12,82 € pro Stunde |
| Max. Stunden/Woche | 14 Stunden (wegen ALG 1) |
| Freibetrag ALG 1 | 165 € |
Vorteile eines Minijobs:
- Brutto = Netto für Sie (Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben)
- Flexibilität bei den Arbeitszeiten
- Keine Sozialversicherungsbeiträge für Sie
- Rentenversicherung optional (Sie können sich befreien lassen)
Wichtig zu beachten:
- Sie dürfen maximal 14 Stunden pro Woche arbeiten
- Auch wenn Sie weniger als 556 € verdienen, gilt der Freibetrag von 165 €
- Der Verdienst über 165 € wird vollständig angerechnet
Selbstständige Tätigkeiten
Auch als Selbstständiger können Sie neben dem ALG 1 Einkommen erzielen. Dabei gelten besondere Regeln:
- Stundengrenze beachten: Auch hier gilt die 15-Stunden-Grenze pro Woche
- Gewinn zählt: Angerechnet wird der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
- Meldepflicht: Die selbstständige Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden
- Freibetrag: Der übliche Freibetrag von 165 Euro gilt auch hier
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Material- und Warenkosten
- Fahrtkosten (0,30 €/km)
- Arbeitsmittel und Bürobedarf
- Telefon und Internet (anteilig)
- Berufliche Versicherungen
Tipp: Führen Sie eine saubere Buchführung und sammeln Sie alle Belege. Die Agentur für Arbeit kann Nachweise über Ihre Ausgaben verlangen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht oder nur teilweise angerechnet:
| Art der Aufwandsentschädigung | Anrechnung |
|---|---|
| Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) | Bis 3.000 €/Jahr anrechnungsfrei |
| Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) | Bis 840 €/Jahr anrechnungsfrei |
| Darüber hinausgehende Beträge | Anrechnung wie normales Einkommen |
Praktische Tipps zum Zuverdienst
1. Einnahmen im Voraus kalkulieren
Berechnen Sie vor Jobantritt genau, wie viel Sie verdienen werden und wie sich dies auf Ihr Arbeitslosengeld auswirkt:
- Planen Sie Ihre Arbeitsstunden (max. 14 Stunden/Woche)
- Kalkulieren Sie Ihr Nettoeinkommen
- Berücksichtigen Sie den Freibetrag von 165 €
- Berechnen Sie die Anrechnung auf Ihr ALG 1
2. Regelmäßige Meldung an die Agentur für Arbeit
Jegliche Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden:
- Vor Aufnahme einer Beschäftigung melden
- Änderungen bei Einkommen oder Arbeitszeit mitteilen
- Beendigung einer Tätigkeit anzeigen
- Lohnabrechnungen regelmäßig einreichen
Wichtig: Unterlassene Meldungen können zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen!
3. Prüfen Sie Ihren individuellen Freibetrag
Falls Sie vor der Arbeitslosigkeit bereits einen Nebenjob hatten, könnte Ihr Freibetrag höher als 165 Euro sein. Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit nach und legen Sie entsprechende Nachweise vor.
4. Weiterbildungsangebote nutzen
Neben dem Nebenverdienst sollten Sie auch Weiterbildungsmöglichkeiten in Betracht ziehen:
- Von der Agentur für Arbeit geförderte Kurse
- Berufliche Qualifizierungen
- Sprachkurse oder IT-Schulungen
- Umschulungen in gefragte Berufe
Diese Maßnahmen verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und können parallel zum Nebenjob absolviert werden.
5. Fahrtkosten und Werbungskosten geltend machen
Ihr anrechenbares Nettoeinkommen kann durch abzugsfähige Kosten reduziert werden:
- Fahrtkosten: 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte
- Arbeitskleidung: Kosten für notwendige Berufskleidung
- Arbeitsmittel: Werkzeuge, Laptop (bei nachweisbarem beruflichen Bedarf)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Anrechnung von Einkommen nach § 155 SGB III
Die gesetzliche Grundlage für die Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld findet sich in § 155 SGB III. Die wichtigsten Punkte:
- Grundfreibetrag: 165 Euro monatlich
- Erhöhter Freibetrag: Bei vorheriger Nebenbeschäftigung (12 Monate in den letzten 18 Monaten)
- Anrechnung: Nettoeinkommen abzüglich Freibetrag wird vom ALG 1 abgezogen
- Stundengrenze: Weniger als 15 Stunden wöchentlich
Sozialversicherungspflicht bei Überschreitung der Minijob-Grenze
Wenn Sie mehr als 556 Euro im Monat verdienen, wird Ihre Beschäftigung sozialversicherungspflichtig:
| Versicherung | Beitrag (Arbeitnehmeranteil) |
|---|---|
| Krankenversicherung | ca. 7,3% + Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 1,7% - 2,3% |
| Rentenversicherung | 9,3% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% |
Hinweis: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bauen Sie neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf. Allerdings müssen Sie die 15-Stunden-Grenze weiterhin beachten!
Folgen bei Verstößen
Nicht gemeldete Einkünfte oder Überschreitungen der Stundengrenze haben Konsequenzen:
- Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen
- Verzinsung mit 4% pro Jahr bei Rückforderungen
- Sperrzeit bei Pflichtverletzungen
- Strafanzeige wegen Leistungsbetrugs in schweren Fällen
Unterschied: Zuverdienst bei ALG 1 vs. Bürgergeld
Viele verwechseln die Regelungen für Arbeitslosengeld (ALG 1) und Bürgergeld (früher Hartz IV/ALG 2). Hier die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | ALG 1 | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Freibetrag | 165 € pauschal | 100 € + gestaffelt 20-30% |
| Stundengrenze | Max. 14 Std./Woche | Keine Stundengrenze |
| Anrechnung | 100% über Freibetrag | Gestaffelt nach Höhe |
| Gesetzliche Grundlage | § 155 SGB III | § 11b SGB II |
Wichtig: Bei Bezug von Bürgergeld gelten völlig andere Regelungen. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zum Bürgergeld-Zuverdienst, wenn Sie Bürgergeld statt ALG 1 beziehen.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld 1 dazuverdienen?
Beim Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) dürfen Sie bis zu 165 Euro netto im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dieser Freibetrag gilt gemäß § 155 SGB III. Verdienen Sie mehr, wird der überschüssige Betrag vollständig von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen. Wichtig: Ihr Nebenjob darf weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen.
Was passiert, wenn ich mehr als 165 Euro verdiene?
Verdienen Sie mehr als 165 Euro netto im Monat, wird der Mehrbetrag auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Bei einem Verdienst von 300 Euro werden also 135 Euro vom ALG 1 abgezogen. Sie haben trotzdem mehr Geld zur Verfügung als ohne Nebenjob, da Ihnen mindestens der Freibetrag plus der angerechnete Verdienst bleiben.
Kann mein Freibetrag höher als 165 Euro sein?
Ja, der Freibetrag kann höher ausfallen, wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit bereits einen Nebenjob hatten. Voraussetzung: Die Nebenbeschäftigung muss in den letzten 18 Monaten vor ALG 1-Bezug mindestens 12 Monate bestanden haben. Der Freibetrag entspricht dann dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen aus diesem Nebenjob.
Wie viele Stunden darf ich im Nebenjob arbeiten?
Sie dürfen höchstens 14 Stunden pro Woche im Nebenjob arbeiten. Bei 15 Stunden oder mehr gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Grenze gilt für alle Nebentätigkeiten zusammen – auch für mehrere Jobs gleichzeitig.
Muss ich meinen Nebenjob der Arbeitsagentur melden?
Ja, jede Nebentätigkeit muss unverzüglich bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden – am besten vor dem ersten Arbeitstag. Auch Änderungen bei Einkommen oder Arbeitszeit müssen Sie mitteilen. Bei nicht gemeldeten Einkünften drohen Rückforderungen und möglicherweise eine Strafanzeige wegen Leistungsbetrugs.
Kann ich als Selbstständiger etwas zum ALG 1 dazuverdienen?
Ja, auch selbstständige Tätigkeiten sind neben dem ALG 1 möglich. Der Freibetrag von 165 Euro gilt auch hier, angerechnet wird Ihr Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Wichtig: Auch bei Selbstständigkeit dürfen Sie nicht 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten, sonst verlieren Sie Ihren ALG 1-Anspruch.
Fazit
Ein Zuverdienst beim Arbeitslosengeld kann Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Mit dem Freibetrag von 165 Euro monatlich und der Möglichkeit eines erhöhten Freibetrags bei vorheriger Nebenbeschäftigung lohnt sich ein Nebenjob in fast allen Fällen. Achten Sie jedoch unbedingt auf die 15-Stunden-Grenze und melden Sie jede Tätigkeit rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.
Durch eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation mit der Arbeitsagentur können Sie das Beste aus Ihrer Situation machen – mehr Geld verdienen, Ihre Qualifikationen erhalten und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Bürgergeld Zuverdienst: Freibeträge und Hinzuverdienst berechnen
- Einkommensnachweis und Vermögenserklärung
- Mitwirkungspflichten beim Leistungsbezug
- Veränderungsmitteilungen an das Jobcenter
- Schritt-für-Schritt zur Antragstellung
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Nebeneinkommen (PDF)
- Bundesagentur für Arbeit: Nebenjob und Arbeitslosengeld
- Sozialgesetzbuch III: § 155 SGB III - Anrechnung von Nebeneinkommen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, die Beratung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren.