Zahlt das Jobcenter meine volle Miete? Wichtige Regeln für 2026!
Zahlt das Jobcenter meine volle Miete? Wichtige Regeln für 2026!
Wer Bürgergeld beantragt oder bereits bezieht, hat oft eine große Sorge: “Meine Wohnung ist bestimmt zu teuer! Muss ich jetzt ausziehen?” Diese Angst kennen viele Antragsteller. Aber: Es gibt wichtige Schutzregeln, die Betroffene kennen sollten!
Das Wichtigste in Kürze
Keine Panik – es gibt Schutzregeln!
- ✅ Karenzzeit: Im ersten Jahr zahlt das Jobcenter meist die volle Miete
- ✅ 6 Monate Zeit: Auch danach bleibt Zeit, eine Lösung zu finden
- ✅ Heizkosten extra: Diese werden separat betrachtet und übernommen
- ✅ Nachweis möglich: Wenn keine günstigere Wohnung verfügbar ist, kann die Miete weiter gezahlt werden
- ⚠️ Neu 2026: Es gibt eine neue Obergrenze für die Karenzzeit
Die häufigste Angst: “Meine Wohnung ist zu teuer!”
Viele Menschen zögern, Bürgergeld zu beantragen, weil sie Angst haben:
- “Ich muss bestimmt sofort umziehen”
- “Meine Kinder müssen die Schule wechseln”
- “Ich verliere mein Zuhause”
Die gute Nachricht: So schnell passiert das nicht! Das Gesetz schützt Betroffene mit mehreren Sicherheitsnetzen.
Schutzregel Nr. 1: Die Karenzzeit (12 Monate Schutz)
Die wichtigste Regel für alle, die neu Bürgergeld beantragen:
Was ist die Karenzzeit?
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs werden die tatsächlichen Mietkosten übernommen – auch wenn die Wohnung eigentlich “zu teuer” wäre!
| Zeitraum | Was passiert mit der Miete? |
|---|---|
| Monat 1-12 | Volle Miete wird übernommen (Karenzzeit) |
| Ab Monat 13 | Nur noch “angemessene” Miete |
Beispiel: Familie Müller
Situation:
- Familie Müller (4 Personen) beantragt Bürgergeld
- Aktuelle Miete: 950 € warm
- Angemessenheitsgrenze in ihrer Stadt: 750 €
- Differenz: 200 € “zu viel”
Was passiert?
Monate 1-12 (Karenzzeit):
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
✅ Volle 950 € werden übernommen
✅ Keine Aufforderung zum Umzug
✅ Kinder bleiben in ihrer Schule
✅ Familie behält ihr Zuhause
Ab Monat 13:
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
⚠️ Nur noch 750 € werden übernommen
ODER Familie weist nach, dass
keine günstigere Wohnung verfügbar ist
Wann beginnt die Karenzzeit neu?
Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn:
- Mindestens 3 Monate kein Bürgergeld bezogen wurde
- Vorher mindestens 12 Monate Erwerbstätigkeit bestand
Praxis-Tipp: Wer vorher gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, startet mit frischer Karenzzeit!
⚠️ NEU 2026: Die Obergrenze in der Karenzzeit
Ab 2026 gibt es eine wichtige Änderung:
Was ändert sich?
Auch in der Karenzzeit gilt jetzt eine Obergrenze: Die Miete darf maximal das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze betragen.
| Angemessenheitsgrenze | Neue Obergrenze (ab 2026) |
|---|---|
| 500 € | 750 € |
| 600 € | 900 € |
| 700 € | 1.050 € |
| 800 € | 1.200 € |
| 1.000 € | 1.500 € |
Beispiel: Was bedeutet das konkret?
Alleinstehende Person in Berlin:
- Angemessenheitsgrenze: 449 €
- Neue Obergrenze: 449 × 1,5 = 673,50 €
Bedeutet:
- Miete bis 673,50 €: Wird in der Karenzzeit voll übernommen ✅
- Miete über 673,50 €: Nur 673,50 € werden übernommen ⚠️
Für die meisten ändert sich wenig: Wer eine normale Wohnung hat, ist von dieser Regelung kaum betroffen. Sie trifft vor allem Menschen in sehr teuren Wohnungen.
Schutzregel Nr. 2: Heizkosten werden separat betrachtet
Ein häufiger Irrtum: “Meine Warmmiete ist zu hoch, also muss ich raus!”
Falsch! Das Jobcenter unterscheidet:
| Kostenart | Prüfung | Übernahme |
|---|---|---|
| Kaltmiete + Nebenkosten | Angemessenheitsprüfung | Bis zur Obergrenze |
| Heizkosten | Separate Prüfung | Tatsächliche Kosten (wenn angemessen) |
Warum ist das wichtig?
Viele denken, ihre Warmmiete (inkl. Heizung) müsste unter der Obergrenze liegen. Aber:
- Die Mietobergrenze bezieht sich auf die Bruttokaltmiete (ohne Heizung)
- Heizkosten werden zusätzlich übernommen
Rechenbeispiel
Beispiel-Situation:
- Kaltmiete: 400 €
- Nebenkosten (ohne Heizung): 80 €
- Heizkosten: 100 €
- Warmmiete gesamt: 580 €
Prüfung durch das Jobcenter:
- Bruttokaltmiete (400 + 80): 480 € → Wird geprüft
- Heizkosten: 100 € → Wird separat geprüft
Wenn die Mietobergrenze bei 500 € liegt: ✅ Alles wird übernommen!
Schutzregel Nr. 3: Die 6-Monats-Frist
Selbst wenn die Miete nach der Karenzzeit zu hoch ist – ein sofortiger Umzug ist nicht erforderlich!
Der Ablauf bei zu hoher Miete
Monat 13: Karenzzeit endet
↓
Jobcenter stellt fest: Miete zu hoch
↓
Aufforderung zur Kostensenkung
↓
┌─────────────────────┐
│ 6 MONATE ZEIT │
│ für Wohnungssuche │
│ oder Nachweis │
└─────────────────────┘
↓
┌─────┴─────┐
↓ ↓
Günstigere Nachweis: Keine
Wohnung Wohnung verfügbar
gefunden ↓
↓ Weiter volle
Umzug Übernahme möglich!
Was gilt als “Nachweis”?
Es kann nachgewiesen werden, dass keine angemessene Wohnung zu finden ist:
| Nachweis | Beispiel |
|---|---|
| Bewerbungen | 15-20 Wohnungsbewerbungen dokumentieren |
| Absagen | Schriftliche Absagen sammeln |
| Makler-Aussagen | ”Derzeit nichts Passendes verfügbar” |
| Besondere Umstände | Kinder in wichtigem Schuljahr, Pflegebedürftigkeit |
Wichtig: Jede Wohnungsbewerbung sollte dokumentiert werden! Datum, Adresse, Ergebnis. Diese Dokumentation kann entscheidend sein.
Mietobergrenzen: Die Zahlen kennen!
Jede Stadt hat eigene Obergrenzen. Hier einige Beispiele für 2025/2026:
Große Städte
| Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 449 € | 543 € | 669 € | 772 € |
| Hamburg | 576 € | 685 € | 797 € | 909 € |
| München | 890 € | 1.092 € | 1.286 € | 1.569 € |
| Köln | 612 € | 741 € | 921 € | 1.105 € |
| Frankfurt | 786 € | 903 € | 1.078 € | 1.219 € |
| Stuttgart | 650 € | 792 € | 975 € | 1.155 € |
| Dresden | 451 € | 558 € | 716 € | 814 € |
| Leipzig | 395 € | 515 € | 630 € | 757 € |
Wichtig: Diese Werte sind Bruttokaltmieten (Kaltmiete + kalte Nebenkosten, OHNE Heizung). Die aktuellen Werte für den jeweiligen Wohnort finden sich in unserer Mietobergrenzen-Datenbank.
So findet man die eigene Obergrenze
- Direkt beim zuständigen Jobcenter nachfragen
- In unserer Mietobergrenzen-Übersicht nachschlagen
- Online suchen: “[Stadt] + Mietobergrenze Bürgergeld 2025”
Was tun, wenn die Miete wirklich zu hoch ist?
Es gibt mehrere Optionen:
Option 1: Umziehen
- Günstigere Wohnung im selben Stadtteil suchen
- Wichtig: Umzug vorher vom Jobcenter genehmigen lassen!
- Umzugskosten können übernommen werden
Option 2: Mit dem Vermieter verhandeln
- Manchmal ist eine Mietminderung möglich
- Besonders bei langjährigen Mietern
- Vermieter verliert sonst einen zuverlässigen Mieter
Option 3: Untervermieten
- Ein Zimmer untervermieten (Vermieter muss zustimmen)
- Einnahmen werden als Einkommen angerechnet
- Kann trotzdem finanziell vorteilhaft sein
Option 4: Differenz selbst zahlen
- Aus Zuverdienst (Freibeträge nutzen!)
- Aus Schonvermögen
- Aus Unterstützung von Familie
Option 5: Nachweisen, dass keine Wohnung verfügbar ist
- Dokumentierte Wohnungssuche
- Besondere Umstände geltend machen
- Weiter volle Übernahme möglich!
Häufige Fragen und Antworten
Muss ich sofort umziehen, wenn ich Bürgergeld beantrage?
Nein! In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) wird die tatsächliche Miete übernommen. Danach bleiben weitere 6 Monate Zeit für eine Lösung. Ein sofortiger Umzug ist also nicht nötig.
Werden die Heizkosten auch komplett übernommen?
Ja, wenn sie angemessen sind. Heizkosten werden separat von der Miete betrachtet und zusätzlich übernommen. Die Mietobergrenze bezieht sich nur auf die Bruttokaltmiete (ohne Heizung).
Was passiert, wenn ich keine günstigere Wohnung finde?
Wer nachweisen kann, dass in der Stadt keine angemessene Wohnung verfügbar ist, kann beim Jobcenter beantragen, dass die höhere Miete weiter übernommen wird. Die Wohnungssuche sollte sorgfältig dokumentiert werden!
Meine Kinder gehen hier zur Schule. Muss ich trotzdem umziehen?
Besondere Umstände wie Kinder in der Schule, Pflegebedürftigkeit oder wichtige soziale Bindungen können berücksichtigt werden. Diese Gründe sollten mit dem Sachbearbeiter besprochen und schriftlich dokumentiert werden.
Was ändert sich 2026 bei der Miete?
Ab 2026 gilt auch in der Karenzzeit eine Obergrenze: Die Miete darf maximal das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze betragen. Für die meisten normalen Wohnungen ändert sich dadurch wenig.
Kann ich wegen der Miete abgelehnt werden?
Nein! Eine “zu hohe” Miete ist kein Ablehnungsgrund für Bürgergeld. Das Jobcenter zahlt dann eben weniger Mietkosten – aber der Regelbedarf und andere Leistungen werden trotzdem gezahlt.
Wer zahlt die Mietkaution bei einem Umzug?
Das Jobcenter kann die Kaution als Darlehen übernehmen. Die Rückzahlung erfolgt in kleinen Raten (maximal 10% des Regelbedarfs monatlich). Nach Mietende wird die Kaution direkt an das Jobcenter zurückgezahlt.
Checkliste: Miete und Bürgergeld
Diese Checkliste hilft bei der Orientierung:
- Mietobergrenze recherchiert für Wohnort und Haushaltsgröße
- Bruttokaltmiete berechnet (Kaltmiete + kalte Nebenkosten, ohne Heizung)
- Heizkosten separat notiert (werden zusätzlich übernommen)
- Karenzzeit verstanden (12 Monate volle Übernahme)
- Wohnungssuche dokumentiert (falls nötig für später)
- Besondere Umstände notiert (Kinder, Gesundheit, Pflege)
Fazit: Keine Panik!
Die wichtigste Botschaft: Es besteht kein Grund zur Panik!
Das System hat Schutzregeln:
- 12 Monate Karenzzeit mit voller Mietübernahme
- Heizkosten werden separat und zusätzlich übernommen
- 6 Monate Zeit für die Wohnungssuche
- Nachweis möglich, wenn keine günstigere Wohnung verfügbar
- Besondere Umstände werden berücksichtigt
Niemand sollte sich von der Angst vor dem Jobcenter davon abhalten lassen, Leistungen zu beantragen, die ihm zustehen!
Weiterführende Informationen
- Kosten der Unterkunft (KdU) – Alle Details
- Mietobergrenzen nach Stadt
- Widerspruch bei Mietkürzungen
- Bedarfsgemeinschaft erklärt
Nutzen Sie auch unseren Bürgergeld-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Wohnen beim Bürgergeld
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Bürgergeld
- SGB II § 22: Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fragen zur Mietsituation empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.