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Bürgergeld Sonderzahlungen 2025/2026: Bonus, Zusatzleistungen & Einmalbedarfe

2025-12-15 von Bürgergeld-Hilfe Redaktion
Bürgergeld Sonderzahlungen 2025/2026: Bonus, Zusatzleistungen & Einmalbedarfe

Bürgergeld Sonderzahlungen 2025/2026: Bonus, Zusatzleistungen & Einmalbedarfe

Neben dem regulären Bürgergeld-Regelsatz gibt es verschiedene Sonderzahlungen und Zusatzleistungen, die Ihre finanzielle Situation verbessern können. Dazu gehören das Weiterbildungsgeld, der Bürgergeld-Bonus für Qualifizierungsmaßnahmen, Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen und einmalige Bedarfe wie Erstausstattungen. Dieser Ratgeber erklärt alle zusätzlichen Leistungen, die Ihnen neben dem Regelsatz zustehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Bürgergeld-Bonus: 75 € monatlich für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen
  • Mehrbedarfe: Zusätzliche prozentuale Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere und bei Krankheit
  • Einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft
  • Bildung und Teilhabe: Leistungen für Kinder und Jugendliche

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Das Bürgergeld bietet finanzielle Anreize für Qualifizierung und Weiterbildung. Diese Bonuszahlungen sollen Empfänger motivieren, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich

Das Weiterbildungsgeld ist eine wichtige Zusatzleistung für Bürgergeld-Empfänger, die sich beruflich qualifizieren möchten:

MerkmalDetails
Betrag150 € pro Monat
VoraussetzungTeilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
DauerFür die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme
AnrechnungWird nicht auf den Regelsatz angerechnet

Wer hat Anspruch?

Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie, wenn Sie:

  • An einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt
  • Die Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert wird
  • Die Weiterbildung im Rahmen der beruflichen Qualifizierung erfolgt

Beispiel: Maria (35) macht eine Umschulung zur Bürokauffrau. Während der 2-jährigen Maßnahme erhält sie zusätzlich zu ihrem Bürgergeld jeden Monat 150 Euro Weiterbildungsgeld.

Bürgergeld-Bonus: 75 Euro monatlich

Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es den Bürgergeld-Bonus für andere Qualifizierungsmaßnahmen:

MerkmalDetails
Betrag75 € pro Monat
VoraussetzungTeilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
DauerFür die Dauer der Maßnahme
AnrechnungWird nicht auf den Regelsatz angerechnet

Unterschied zum Weiterbildungsgeld:

  • Der Bürgergeld-Bonus gilt für Maßnahmen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen
  • Dazu zählen z.B. Sprachkurse, IT-Schulungen oder Bewerbungstrainings
  • Der Bonus ist mit 75 € niedriger als das Weiterbildungsgeld (150 €)

Hinweis: Die Verfügbarkeit des Bürgergeld-Bonus kann sich durch politische Entscheidungen ändern. Informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter über die aktuellen Regelungen.

Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen für besondere Lebenslagen

Mehrbedarfe sind prozentuale Zuschläge zum Regelsatz, die bei bestimmten Lebensumständen gewährt werden. Sie werden nach § 21 SGB II gezahlt.

Übersicht der Mehrbedarfe 2025

MehrbedarfPersonenkreisZuschlag
SchwangerschaftAb der 13. Woche17% des Regelsatzes
AlleinerziehendeMit minderjährigen Kindern12-60% des Regelsatzes
GehbehinderungMerkzeichen G oder aG17% des Regelsatzes
Kostenaufwändige ErnährungBei bestimmten KrankheitenIndividuell nach Attest
WarmwasserBei dezentraler Warmwasserbereitung0,8-2,3% des Regelsatzes

Mehrbedarf für Alleinerziehende im Detail

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist gestaffelt und richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder:

Anzahl/Alter der KinderMehrbedarf (% vom Regelsatz)Betrag 2025
1 Kind unter 7 Jahren36%ca. 203 €
1 Kind über 7 Jahren12%ca. 68 €
2 Kinder unter 16 Jahren36%ca. 203 €
2 Kinder über 16 Jahren24%ca. 135 €
3 Kinder36%ca. 203 €
4 Kinder48%ca. 270 €
5+ Kinder60% (Maximum)ca. 338 €

Wichtig: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird automatisch gewährt, wenn Sie als alleinerziehend beim Jobcenter geführt werden. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.

Mehrbedarf für Schwangere

Schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatzes:

  • Bei Regelsatz Stufe 1 (563 €): ca. 96 € zusätzlich
  • Bei Regelsatz Stufe 2 (506 €): ca. 86 € zusätzlich

Nachweis: Ein ärztliches Attest oder Mutterpass mit voraussichtlichem Entbindungstermin ist erforderlich.

Mehrbedarf bei Krankheit (kostenaufwändige Ernährung)

Bei bestimmten Erkrankungen, die eine spezielle Ernährung erfordern, kann ein Mehrbedarf bewilligt werden:

  • Diabetes mellitus
  • Niereninsuffizienz mit Dialyse
  • Zöliakie/Sprue
  • HIV-Infektion
  • Bestimmte Krebserkrankungen

Wichtig: Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss beantragt werden. Ein ärztliches Attest mit Begründung ist erforderlich.

Einmalige Bedarfe nach § 24 SGB II

Neben den laufenden Leistungen können Sie bei besonderen Anlässen einmalige Bedarfe beantragen. Diese werden nach § 24 SGB II gewährt.

Erstausstattung für die Wohnung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und keine oder unzureichende Möbel haben, können Sie eine Erstausstattung beantragen:

Was wird übernommen?

  • Grundmöbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle)
  • Küchenmöbel und Küchengeräte (Herd, Kühlschrank)
  • Waschmaschine (in der Regel)
  • Gardinen und Vorhänge
  • Bettwäsche und Handtücher
  • Geschirr und Kochutensilien

Wer hat Anspruch?

  • Personen, die erstmals eine Wohnung beziehen
  • Nach Trennung vom Partner
  • Nach Haftentlassung
  • Nach längerer Obdachlosigkeit
  • Bei Verlust durch Brand oder Wasserschaden

Tipp: Die Erstausstattung wird oft als Pauschale oder in Form von Gutscheinen gewährt. Die Höhe variiert je nach Jobcenter – erkundigen Sie sich vor Ort nach den geltenden Sätzen.

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Für werdende Mütter und bei der Geburt eines Kindes gibt es spezielle Erstausstattungsleistungen:

LeistungWas wird übernommen
SchwangerschaftsbekleidungUmstandsmode, größere Kleidung
BabykleidungGrundausstattung für das Neugeborene
KinderbettMit Matratze und Bettwäsche
KinderwagenOder Kombikinderwagen
Wickelkommode/WickelauflageFür den Pflegebereich
BadewanneBabybadewanne
HochstuhlAb ca. 6 Monaten

Antragstellung: Der Antrag sollte ab der 13. Schwangerschaftswoche gestellt werden. Die Leistung wird in der Regel als Pauschale gewährt.

Erstausstattung für Bekleidung

In bestimmten Situationen können Sie eine Erstausstattung für Bekleidung beantragen:

  • Nach starker Gewichtsveränderung (z.B. nach Krankheit)
  • Nach Verlust der Kleidung durch Unglücksfälle
  • Bei erstmaligem Bezug von Bürgergeld ohne ausreichende Kleidung

Hinweis: Der normale Ersatz von Kleidung durch Verschleiß ist kein einmaliger Bedarf – dieser ist im Regelsatz enthalten.

Weitere einmalige Bedarfe

BedarfVoraussetzungAnmerkung
Reparatur von therapeutischen GerätenÄrztliche Verordnungz.B. Rollstuhl
Anschaffung orthopädischer SchuheNicht von Krankenkasse übernommenBei Zuzahlungspflicht
KlassenfahrtenSchulische VeranstaltungÜber Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe: Leistungen für Kinder

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche aus Bürgergeld-Haushalten:

Übersicht der BuT-Leistungen

LeistungBetrag/ArtFür wen
Schulbedarf195 € pro SchuljahrSchüler (130 € Aug, 65 € Feb)
Ausflüge/KlassenfahrtenTatsächliche KostenSchüler und Kita-Kinder
LernförderungBei BedarfBei Versetzungsgefährdung
MittagsverpflegungKostenlosIn Schule, Kita, Hort
SchülerbeförderungFahrkostenZur nächstgelegenen Schule
Teilhabe15 € pro MonatFür Sportverein, Musikschule etc.

Schulbedarfspaket 2025

Das Schulbedarfspaket wird automatisch gezahlt, wenn Kinder im Haushalt zur Schule gehen:

  • 1. August: 130 € für den Schuljahresbeginn
  • 1. Februar: 65 € für das zweite Schulhalbjahr
  • Gesamt: 195 € pro Schuljahr

Verwendungszweck: Schulranzen, Hefte, Stifte, Taschenrechner, Sportbekleidung für den Sportunterricht.

Historische Sonderzahlungen und Einmalzahlungen

In der Vergangenheit gab es aufgrund besonderer Krisensituationen einmalige Sonderzahlungen:

Energiepreispauschale 2022

  • Betrag: 200 Euro einmalig
  • Empfänger: Bezieher von Arbeitslosengeld II (Vorgänger des Bürgergeldes)
  • Hintergrund: Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten

Einmalzahlung September 2022

  • Betrag: 200 Euro einmalig
  • Empfänger: Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Hintergrund: Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung

Hinweis: Diese historischen Sonderzahlungen waren einmalige Reaktionen auf Krisensituationen. Sie werden nicht regelmäßig wiederholt.

Aktuelle Entwicklungen 2025/2026

Nullrunde beim Regelsatz 2026

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bürgergeld-Regelsätze für 2026 nicht zu erhöhen. Das bedeutet:

RegelbedarfsstufeBetrag 2025Betrag 2026
Alleinstehende (Stufe 1)563 €563 €
Partner (Stufe 2)506 €506 €
Junge Erwachsene (Stufe 3)451 €451 €
Jugendliche 14-17 (Stufe 4)471 €471 €
Kinder 6-13 (Stufe 5)390 €390 €
Kinder 0-5 (Stufe 6)357 €357 €

Geplante Umstellung auf “Grundsicherungsgeld” ab Juli 2026

Ab Juli 2026 soll das bisherige Bürgergeld durch das sogenannte “Grundsicherungsgeld” ersetzt werden. Die Reform umfasst voraussichtlich:

  • Neue Bezeichnung der Leistung
  • Verschärfte Sanktionsregelungen
  • Strengere Mitwirkungspflichten
  • Mögliche Anpassungen bei Zusatzleistungen

Wichtig: Details zur neuen Grundsicherung sind noch nicht abschließend beschlossen. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Praktische Tipps zur Beantragung

So beantragen Sie Zusatzleistungen

  1. Mehrbedarfe: Teilen Sie dem Jobcenter Ihre besondere Situation mit (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Krankheit) und legen Sie entsprechende Nachweise vor

  2. Einmalige Bedarfe: Stellen Sie einen formlosen Antrag mit Begründung. Beschreiben Sie genau, warum Sie den Bedarf haben

  3. Bildung und Teilhabe: Nutzen Sie die BuT-Anträge des Jobcenters oder beantragen Sie formlos

Wichtige Dokumente für Anträge

  • Ärztliche Atteste bei Krankheit oder Schwangerschaft
  • Mietvertrag bei Wohnungserstausstattung
  • Schulbescheinigung für Kinder
  • Nachweis über Vereinsmitgliedschaft für Teilhabeleistungen
  • Kostenvoranschläge bei größeren Anschaffungen

Fristen und Rückwirkung

  • Mehrbedarfe können rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden
  • Einmalige Bedarfe sollten vor der Anschaffung beantragt werden
  • Verspätete Anträge können abgelehnt werden

Häufige Fragen

Welche Sonderzahlungen gibt es beim Bürgergeld?

Beim Bürgergeld gibt es verschiedene Zusatzleistungen: Das Weiterbildungsgeld (150 € monatlich bei berufsabschlussbezogenen Maßnahmen), den Bürgergeld-Bonus (75 € bei anderen Qualifizierungsmaßnahmen), Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen (Alleinerziehende, Schwangere, Kranke) sowie einmalige Bedarfe für Erstausstattungen.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Sie erhalten es, wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, die vom Jobcenter gefördert wird. Das Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zum regulären Regelsatz gezahlt und nicht angerechnet.

Was sind Mehrbedarfe beim Bürgergeld?

Mehrbedarfe sind prozentuale Zuschläge zum Regelsatz für besondere Lebenslagen. Alleinerziehende erhalten zwischen 12% und 60% zusätzlich (je nach Kinderzahl), Schwangere ab der 13. Woche 17%, und bei bestimmten Krankheiten gibt es einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.

Wie beantrage ich eine Erstausstattung für die Wohnung?

Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter mit der Begründung, warum Sie eine Erstausstattung benötigen. Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Mietvertrag der neuen Wohnung). Die Erstausstattung wird für erste Wohnungsbezüge, nach Trennung, Haftentlassung oder nach Verlust durch Unglücksfälle gewährt.

Gibt es 2026 eine Erhöhung des Bürgergeldes?

Für 2026 wurde eine Nullrunde beschlossen – die Regelsätze bleiben unverändert auf dem Niveau von 2025. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld zudem durch eine neue “Grundsicherung” ersetzt werden.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen für Kinder aus Bürgergeld-Familien: 195 Euro Schulbedarf pro Jahr, kostenlose Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Übernahme von Klassenfahrten, Lernförderung bei Bedarf und 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge oder Musikschule.

Fazit

Neben dem regulären Bürgergeld-Regelsatz stehen Ihnen verschiedene Zusatzleistungen zu, die Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern können. Besonders das Weiterbildungsgeld (150 €) und der Bürgergeld-Bonus (75 €) lohnen sich für alle, die ihre beruflichen Chancen verbessern möchten. Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Kranke sowie einmalige Bedarfe für Erstausstattungen ergänzen das Leistungsspektrum. Informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter über alle Ihnen zustehenden Leistungen – oft werden Ansprüche nicht geltend gemacht, weil sie nicht bekannt sind.

Weiterführende Informationen

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Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren.