Bürgergeld Sonderzahlungen 2025/2026: Bonus, Zusatzleistungen & Einmalbedarfe
Bürgergeld Sonderzahlungen 2025/2026: Bonus, Zusatzleistungen & Einmalbedarfe
Neben dem regulären Bürgergeld-Regelsatz gibt es verschiedene Sonderzahlungen und Zusatzleistungen, die Ihre finanzielle Situation verbessern können. Dazu gehören das Weiterbildungsgeld, der Bürgergeld-Bonus für Qualifizierungsmaßnahmen, Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen und einmalige Bedarfe wie Erstausstattungen. Dieser Ratgeber erklärt alle zusätzlichen Leistungen, die Ihnen neben dem Regelsatz zustehen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
- Bürgergeld-Bonus: 75 € monatlich für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen
- Mehrbedarfe: Zusätzliche prozentuale Zuschläge für Alleinerziehende, Schwangere und bei Krankheit
- Einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft
- Bildung und Teilhabe: Leistungen für Kinder und Jugendliche
Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus
Das Bürgergeld bietet finanzielle Anreize für Qualifizierung und Weiterbildung. Diese Bonuszahlungen sollen Empfänger motivieren, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich
Das Weiterbildungsgeld ist eine wichtige Zusatzleistung für Bürgergeld-Empfänger, die sich beruflich qualifizieren möchten:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Betrag | 150 € pro Monat |
| Voraussetzung | Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung |
| Dauer | Für die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme |
| Anrechnung | Wird nicht auf den Regelsatz angerechnet |
Wer hat Anspruch?
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie, wenn Sie:
- An einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt
- Die Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert wird
- Die Weiterbildung im Rahmen der beruflichen Qualifizierung erfolgt
Beispiel: Maria (35) macht eine Umschulung zur Bürokauffrau. Während der 2-jährigen Maßnahme erhält sie zusätzlich zu ihrem Bürgergeld jeden Monat 150 Euro Weiterbildungsgeld.
Bürgergeld-Bonus: 75 Euro monatlich
Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es den Bürgergeld-Bonus für andere Qualifizierungsmaßnahmen:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Betrag | 75 € pro Monat |
| Voraussetzung | Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss |
| Dauer | Für die Dauer der Maßnahme |
| Anrechnung | Wird nicht auf den Regelsatz angerechnet |
Unterschied zum Weiterbildungsgeld:
- Der Bürgergeld-Bonus gilt für Maßnahmen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen
- Dazu zählen z.B. Sprachkurse, IT-Schulungen oder Bewerbungstrainings
- Der Bonus ist mit 75 € niedriger als das Weiterbildungsgeld (150 €)
Hinweis: Die Verfügbarkeit des Bürgergeld-Bonus kann sich durch politische Entscheidungen ändern. Informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter über die aktuellen Regelungen.
Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen für besondere Lebenslagen
Mehrbedarfe sind prozentuale Zuschläge zum Regelsatz, die bei bestimmten Lebensumständen gewährt werden. Sie werden nach § 21 SGB II gezahlt.
Übersicht der Mehrbedarfe 2025
| Mehrbedarf | Personenkreis | Zuschlag |
|---|---|---|
| Schwangerschaft | Ab der 13. Woche | 17% des Regelsatzes |
| Alleinerziehende | Mit minderjährigen Kindern | 12-60% des Regelsatzes |
| Gehbehinderung | Merkzeichen G oder aG | 17% des Regelsatzes |
| Kostenaufwändige Ernährung | Bei bestimmten Krankheiten | Individuell nach Attest |
| Warmwasser | Bei dezentraler Warmwasserbereitung | 0,8-2,3% des Regelsatzes |
Mehrbedarf für Alleinerziehende im Detail
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist gestaffelt und richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder:
| Anzahl/Alter der Kinder | Mehrbedarf (% vom Regelsatz) | Betrag 2025 |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren | 36% | ca. 203 € |
| 1 Kind über 7 Jahren | 12% | ca. 68 € |
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36% | ca. 203 € |
| 2 Kinder über 16 Jahren | 24% | ca. 135 € |
| 3 Kinder | 36% | ca. 203 € |
| 4 Kinder | 48% | ca. 270 € |
| 5+ Kinder | 60% (Maximum) | ca. 338 € |
Wichtig: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird automatisch gewährt, wenn Sie als alleinerziehend beim Jobcenter geführt werden. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.
Mehrbedarf für Schwangere
Schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatzes:
- Bei Regelsatz Stufe 1 (563 €): ca. 96 € zusätzlich
- Bei Regelsatz Stufe 2 (506 €): ca. 86 € zusätzlich
Nachweis: Ein ärztliches Attest oder Mutterpass mit voraussichtlichem Entbindungstermin ist erforderlich.
Mehrbedarf bei Krankheit (kostenaufwändige Ernährung)
Bei bestimmten Erkrankungen, die eine spezielle Ernährung erfordern, kann ein Mehrbedarf bewilligt werden:
- Diabetes mellitus
- Niereninsuffizienz mit Dialyse
- Zöliakie/Sprue
- HIV-Infektion
- Bestimmte Krebserkrankungen
Wichtig: Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss beantragt werden. Ein ärztliches Attest mit Begründung ist erforderlich.
Einmalige Bedarfe nach § 24 SGB II
Neben den laufenden Leistungen können Sie bei besonderen Anlässen einmalige Bedarfe beantragen. Diese werden nach § 24 SGB II gewährt.
Erstausstattung für die Wohnung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und keine oder unzureichende Möbel haben, können Sie eine Erstausstattung beantragen:
Was wird übernommen?
- Grundmöbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle)
- Küchenmöbel und Küchengeräte (Herd, Kühlschrank)
- Waschmaschine (in der Regel)
- Gardinen und Vorhänge
- Bettwäsche und Handtücher
- Geschirr und Kochutensilien
Wer hat Anspruch?
- Personen, die erstmals eine Wohnung beziehen
- Nach Trennung vom Partner
- Nach Haftentlassung
- Nach längerer Obdachlosigkeit
- Bei Verlust durch Brand oder Wasserschaden
Tipp: Die Erstausstattung wird oft als Pauschale oder in Form von Gutscheinen gewährt. Die Höhe variiert je nach Jobcenter – erkundigen Sie sich vor Ort nach den geltenden Sätzen.
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Für werdende Mütter und bei der Geburt eines Kindes gibt es spezielle Erstausstattungsleistungen:
| Leistung | Was wird übernommen |
|---|---|
| Schwangerschaftsbekleidung | Umstandsmode, größere Kleidung |
| Babykleidung | Grundausstattung für das Neugeborene |
| Kinderbett | Mit Matratze und Bettwäsche |
| Kinderwagen | Oder Kombikinderwagen |
| Wickelkommode/Wickelauflage | Für den Pflegebereich |
| Badewanne | Babybadewanne |
| Hochstuhl | Ab ca. 6 Monaten |
Antragstellung: Der Antrag sollte ab der 13. Schwangerschaftswoche gestellt werden. Die Leistung wird in der Regel als Pauschale gewährt.
Erstausstattung für Bekleidung
In bestimmten Situationen können Sie eine Erstausstattung für Bekleidung beantragen:
- Nach starker Gewichtsveränderung (z.B. nach Krankheit)
- Nach Verlust der Kleidung durch Unglücksfälle
- Bei erstmaligem Bezug von Bürgergeld ohne ausreichende Kleidung
Hinweis: Der normale Ersatz von Kleidung durch Verschleiß ist kein einmaliger Bedarf – dieser ist im Regelsatz enthalten.
Weitere einmalige Bedarfe
| Bedarf | Voraussetzung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Reparatur von therapeutischen Geräten | Ärztliche Verordnung | z.B. Rollstuhl |
| Anschaffung orthopädischer Schuhe | Nicht von Krankenkasse übernommen | Bei Zuzahlungspflicht |
| Klassenfahrten | Schulische Veranstaltung | Über Bildung und Teilhabe |
Bildung und Teilhabe: Leistungen für Kinder
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche aus Bürgergeld-Haushalten:
Übersicht der BuT-Leistungen
| Leistung | Betrag/Art | Für wen |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 195 € pro Schuljahr | Schüler (130 € Aug, 65 € Feb) |
| Ausflüge/Klassenfahrten | Tatsächliche Kosten | Schüler und Kita-Kinder |
| Lernförderung | Bei Bedarf | Bei Versetzungsgefährdung |
| Mittagsverpflegung | Kostenlos | In Schule, Kita, Hort |
| Schülerbeförderung | Fahrkosten | Zur nächstgelegenen Schule |
| Teilhabe | 15 € pro Monat | Für Sportverein, Musikschule etc. |
Schulbedarfspaket 2025
Das Schulbedarfspaket wird automatisch gezahlt, wenn Kinder im Haushalt zur Schule gehen:
- 1. August: 130 € für den Schuljahresbeginn
- 1. Februar: 65 € für das zweite Schulhalbjahr
- Gesamt: 195 € pro Schuljahr
Verwendungszweck: Schulranzen, Hefte, Stifte, Taschenrechner, Sportbekleidung für den Sportunterricht.
Historische Sonderzahlungen und Einmalzahlungen
In der Vergangenheit gab es aufgrund besonderer Krisensituationen einmalige Sonderzahlungen:
Energiepreispauschale 2022
- Betrag: 200 Euro einmalig
- Empfänger: Bezieher von Arbeitslosengeld II (Vorgänger des Bürgergeldes)
- Hintergrund: Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten
Einmalzahlung September 2022
- Betrag: 200 Euro einmalig
- Empfänger: Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Hintergrund: Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung
Hinweis: Diese historischen Sonderzahlungen waren einmalige Reaktionen auf Krisensituationen. Sie werden nicht regelmäßig wiederholt.
Aktuelle Entwicklungen 2025/2026
Nullrunde beim Regelsatz 2026
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bürgergeld-Regelsätze für 2026 nicht zu erhöhen. Das bedeutet:
| Regelbedarfsstufe | Betrag 2025 | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Alleinstehende (Stufe 1) | 563 € | 563 € |
| Partner (Stufe 2) | 506 € | 506 € |
| Junge Erwachsene (Stufe 3) | 451 € | 451 € |
| Jugendliche 14-17 (Stufe 4) | 471 € | 471 € |
| Kinder 6-13 (Stufe 5) | 390 € | 390 € |
| Kinder 0-5 (Stufe 6) | 357 € | 357 € |
Geplante Umstellung auf “Grundsicherungsgeld” ab Juli 2026
Ab Juli 2026 soll das bisherige Bürgergeld durch das sogenannte “Grundsicherungsgeld” ersetzt werden. Die Reform umfasst voraussichtlich:
- Neue Bezeichnung der Leistung
- Verschärfte Sanktionsregelungen
- Strengere Mitwirkungspflichten
- Mögliche Anpassungen bei Zusatzleistungen
Wichtig: Details zur neuen Grundsicherung sind noch nicht abschließend beschlossen. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Praktische Tipps zur Beantragung
So beantragen Sie Zusatzleistungen
-
Mehrbedarfe: Teilen Sie dem Jobcenter Ihre besondere Situation mit (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Krankheit) und legen Sie entsprechende Nachweise vor
-
Einmalige Bedarfe: Stellen Sie einen formlosen Antrag mit Begründung. Beschreiben Sie genau, warum Sie den Bedarf haben
-
Bildung und Teilhabe: Nutzen Sie die BuT-Anträge des Jobcenters oder beantragen Sie formlos
Wichtige Dokumente für Anträge
- Ärztliche Atteste bei Krankheit oder Schwangerschaft
- Mietvertrag bei Wohnungserstausstattung
- Schulbescheinigung für Kinder
- Nachweis über Vereinsmitgliedschaft für Teilhabeleistungen
- Kostenvoranschläge bei größeren Anschaffungen
Fristen und Rückwirkung
- Mehrbedarfe können rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden
- Einmalige Bedarfe sollten vor der Anschaffung beantragt werden
- Verspätete Anträge können abgelehnt werden
Häufige Fragen
Welche Sonderzahlungen gibt es beim Bürgergeld?
Beim Bürgergeld gibt es verschiedene Zusatzleistungen: Das Weiterbildungsgeld (150 € monatlich bei berufsabschlussbezogenen Maßnahmen), den Bürgergeld-Bonus (75 € bei anderen Qualifizierungsmaßnahmen), Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen (Alleinerziehende, Schwangere, Kranke) sowie einmalige Bedarfe für Erstausstattungen.
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Sie erhalten es, wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, die vom Jobcenter gefördert wird. Das Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zum regulären Regelsatz gezahlt und nicht angerechnet.
Was sind Mehrbedarfe beim Bürgergeld?
Mehrbedarfe sind prozentuale Zuschläge zum Regelsatz für besondere Lebenslagen. Alleinerziehende erhalten zwischen 12% und 60% zusätzlich (je nach Kinderzahl), Schwangere ab der 13. Woche 17%, und bei bestimmten Krankheiten gibt es einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung.
Wie beantrage ich eine Erstausstattung für die Wohnung?
Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter mit der Begründung, warum Sie eine Erstausstattung benötigen. Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Mietvertrag der neuen Wohnung). Die Erstausstattung wird für erste Wohnungsbezüge, nach Trennung, Haftentlassung oder nach Verlust durch Unglücksfälle gewährt.
Gibt es 2026 eine Erhöhung des Bürgergeldes?
Für 2026 wurde eine Nullrunde beschlossen – die Regelsätze bleiben unverändert auf dem Niveau von 2025. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld zudem durch eine neue “Grundsicherung” ersetzt werden.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Leistungen für Kinder aus Bürgergeld-Familien: 195 Euro Schulbedarf pro Jahr, kostenlose Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Übernahme von Klassenfahrten, Lernförderung bei Bedarf und 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge oder Musikschule.
Fazit
Neben dem regulären Bürgergeld-Regelsatz stehen Ihnen verschiedene Zusatzleistungen zu, die Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern können. Besonders das Weiterbildungsgeld (150 €) und der Bürgergeld-Bonus (75 €) lohnen sich für alle, die ihre beruflichen Chancen verbessern möchten. Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere und Kranke sowie einmalige Bedarfe für Erstausstattungen ergänzen das Leistungsspektrum. Informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter über alle Ihnen zustehenden Leistungen – oft werden Ansprüche nicht geltend gemacht, weil sie nicht bekannt sind.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Bürgergeld Regelsätze 2025: Aktuelle Beträge
- Kosten der Unterkunft: Miete und Heizkosten
- Bürgergeld Zuverdienst: Freibeträge und Hinzuverdienst
- Checkliste: Unterlagen für den Erstantrag
- Vermögen und Schonvermögen beim Bürgergeld
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt zum Bürgergeld (SGB II)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Bürgergeld
- Sozialgesetzbuch II: § 21 SGB II - Mehrbedarfe
- Sozialgesetzbuch II: § 24 SGB II - Abweichende Erbringung von Leistungen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren.